MWST-Konsequenzen bei einem Liegenschaftsverkauf

MWST-Konsequenzen bei einem Liegenschaftsverkauf

Der Verkauf eines bebauten Grundstücks stellt aus Sicht der Mehrwertsteuer eine komplexe Transaktion dar, eröffnet aber die Möglichkeit, durch die Wahl der passenden Abrechnungsmethode erhebliche Mehrwertsteuerbeträge einzusparen. Entscheidend ist, ob die Übertragung als von der Steuer ausgenommene Leistung erfolgt, eine freiwillige Option zur Steuerpflicht genutzt wird oder ob das Meldeverfahren zur Anwendung kommt. Jede Variante hat unterschiedliche Auswirkungen auf Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Vorsteuerkorrekturen und die Deklaration, sodass die Wahl der richtigen Methode finanzielle Folgen von erheblicher Tragweite haben kann.

Wird die Liegenschaft ohne Option verkauft, unterliegt der Kaufpreis nicht der Umsatzsteuer. Gleichzeitig muss der Verkäufer bereits geltend gemachte Vorsteuern auf Bau-, Kauf- oder Erschliessungskosten teilweise korrigieren. Auch Ausgaben im Zusammenhang mit dem Verkauf wie Inserate, Maklerhonorare oder Beratungsleistungen sind in diesem Fall nicht abzugsfähig.

Entscheidet sich der Verkäufer für die Option zur Steuerpflicht, wird der Verkaufspreis abzüglich des Bodenwerts zum Normalsatz besteuert, wobei Vorsteuern auf Investitionen und verkaufsbezogene Aufwendungen mittels Einlageentsteuerung geltend gemacht werden können. Besonders relevant sind Renovationen oder wertvermehrende Aufwendungen: Übersteigen sie fünf Prozent des Gebäudeversicherungswertes vor der Renovation, erhöhen sie die Bemessungsgrundlage für die Vorsteuerkorrektur.

Das Meldeverfahren bietet eine dritte Möglichkeit. Dabei erfolgt die Steuerentrichtung nicht über den Kaufpreis, sondern durch Meldung, wodurch kein direkter Liquiditätsabfluss entsteht. Die freiwillige Anwendung ist möglich, wenn beide Parteien MWST-pflichtig sind und die Mehrwertsteuer nicht offen in Rechnung oder Vertrag ausgewiesen wird. Zusätzlich muss auf die Anwendung des Meldeverfahrens ausdrücklich im Kaufvertrag hingewiesen werden.

Abschliessend lässt sich festhalten, dass ein Liegenschaftsverkauf weitreichendere mehrwertsteuerliche Konsequenzen mit sich bringt, als es auf den ersten Blick erscheint. Die Wahl der geeigneten Abrechnungsmethode und ihre korrekte Umsetzung beeinflussen sowohl die Umsatzsteuer als auch den Vorsteuerabzug und setzen fundiertes steuerliches Fachwissen sowie eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Parameter voraus.

Pascal Fürer, 15.12.2025

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