Bundesbeiträge für Weiterbildungen

Bundesbeiträge für Weiterbildungen – was Absolvierende wissen müssen (subjektorientierte Finanzierung)

Viele Vorbereitungskurse auf eidgenössische Prüfungen neigen sich derzeit dem Ende zu. Während einige Absolvierende noch mitten in den letzten Vorbereitungen stecken, haben andere ihre Prüfung bereits hinter sich. Nun rückt ein weiterer wichtiger Punkt in den Fokus: die finanzielle Unterstützung durch den Bund.

Wer einen entsprechenden Kurs besucht hat, kann bis zur Hälfte der Kurskosten zurückerstattet bekommen – bei einer Berufsprüfung bis zu 9’500 Franken, bei einer höheren Fachprüfung bis zu 10’500 Franken. Voraussetzung ist, dass die Kursgebühren direkt von den Absolvierenden bezahlt wurden. Als Nachweis müssen bei der Gesuchstellung eine auf den eigenen Namen ausgestellte Rechnung sowie eine Zahlungsbestätigung eingereicht werden.

Wenn der Arbeitgeber oder eine andere Drittperson die Kurskosten direkt an den Anbieter zahlt, wird dieser Betrag nicht vom Bund übernommen. Unterstützt der Arbeitgeber die Teilnehmenden jedoch nur vorübergehend – etwa mit einer Rückzahlungsvereinbarung – bleibt der Anspruch auf Bundesbeiträge erhalten.

Die Beiträge werden stets direkt an die Absolvierenden ausbezahlt, die diese in ihrer privaten Steuererklärung als „übrige Einkünfte“ deklarieren müssen. Versteuert werden die Beiträge in der Steuerperiode, in der über das Gesuch entschieden wurde. Werden die Beiträge ganz oder teilweise an den Arbeitgeber zurückbezahlt, kann dieser Betrag als Abzug geltend gemacht werden. So wird nur der Anteil der Bundesbeiträge besteuert, der tatsächlich bei den Absolvierenden verbleibt.

Pascal Fürer, 26.05.2025

Treuhanddienstleister aus der Region Gossau | St.Gallen | Bischofszell 

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